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Die Schluwe plant, die Quartiere von über
einem Dutzend streng geschützter Arten zu zerstören

 

JA zum Erhalt der Lebensräume streng geschützter Arten.
NEIN zum geplanten Pumpspeicherwerk.

 

 

 Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW (LUBW) beklagt:

 "Innerhalb der letzten rund 50 Jahre sind die Fledermaus-Bestände bei uns zum Teil dramatisch zurückgegangen - und dies, obwohl alle 23 Arten unter Naturschutz stehen."  Kein Wunder: Ein Vorhaben wie das der Schluchseewerk AG, Quartiere von bedrohten Arten planmäßig zu zerstören, wird als "legale Handlung" bezeichnet (nachzulesen in Mappe 9 zum Raumordnungsverfahren). Das Projekt sei aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses notwendig.

 

Folgende bedrohte Arten werden in den Unterlagen genannt (die Ausführungen zu den streng geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie haben vorläufigen Charakter):

 

Bechsteinfledermaus
Die Bechsteinfledermaus kommt sowohl am Ober- als auch am Unterbeckenstandort vor. Weil sich in den jeweiligen Beckenbereichen Bäume mit Höhlen befinden und die Wälder auf größeren Teilflächen den Lebensraumansprüchen der Bechsteinfledermaus entsprechen, sind vorhabensbedingte Verluste von Quartieren möglich. Weil die Bechsteinfledermaus teilweise in Baumhöhlen überwintert, sind Verluste von Individuen bei Fällungen möglich.
http://www.naturfoto-cz.de/bechsteins-fledermaus-foto-3022.html

 

Braunes Langohr
Das Braune Langohr nutzt neben Gebäudequartieren auch Baumhöhlen. Im Falle des Vorkommens sind Verluste von Quartieren durch das Vorhaben möglich. Weil das Braune Langohr z. T. in Baumhöhlen überwintert, können Verluste bei Rodungen eintreten.

 

Fransenfledermaus
Die Fransenfledermaus kommt sowohl am Unter- als auch am Oberbeckenstandort vor. Der Verlust von Quartieren durch das Vorhaben ist möglich.
http://www.naturfoto-cz.de/fransenfledermaus-foto-15719.html

 

Große Abendsegler
Nachweise des Großen Abendseglers erfolgten sowohl am Ober- als auch am Unterbeckenstandort. Da der Große Abendsegler hauptsächlich Schwarzspechthöhlen als Quartiere nutzt und an beiden Beckenstandorten der Schwarzspecht bzw. Folgenutzer seiner Höhlen vorkommen, sind Quartierverluste durch das Vorhaben möglich.

 

Großes Mausohr
Das Große Mausohr wurde am Ober- und am Unterbeckenstandort festgestellt. Zwar zählt es zu den charakteristischen Gebäudefledermäusen, aber Baumhöhlen werden zuweilen als Männchen- und als Paarungsquartiere genutzt. Quartierverluste durch das Vorhaben können nicht ausgeschlossen werden.

 

Kleine/Große Bartfledermaus
Bartfledermäuse wurden sowohl am Ober- als auch am Unterbeckenstandort festgestellt. Anhand der Rufe können beide Arten nicht unterschieden werden. Beide Arten sind zwar hauptsächlich von Gebäudequartieren nachgewiesen, aber sie nutzen auch Risse in Baumstämmen und Lücken hinter abstehender Rinde als Tagesverstecke. Die Große Bartfledermaus besiedelt auch Spechthöhlen. Quartierverluste durch das Vorhaben können nicht ausgeschlossen werden.
http://www.naturfoto-cz.de/bartfledermaus-foto-3021.html

 

Kleine Abendsegler
Der Kleine Abendsegler kommt sowohl am Ober- als auch am Unterbeckenstandort vor. Als Quartiere werden Baumhöhlen genutzt. Quartierverluste durch das Vorhaben sind möglich.

 

Mopsfledermaus
Einzelne Nachweise der Mopsfledermaus erfolgten ausschließlich im September 2009 sowohl am Ober- als auch am Unterbeckenstandort. Das Fehlen von Nachweisen bei den sonstigen Erfassungen lässt darauf schließen, dass das Vorhabensgebiet nicht dauerhaft besiedelt, sondern ein durchwanderter Raum zwischen Sommerlebensräumen und Winterquartieren ist. Die Vorhabensbereiche entsprechen auch nicht den typischen Lebensräumen der Mopsfledermaus, denn sie ist auf eine besonders hohe Quartierdichte angewiesen. Quartiere in den Vorhabensflächen sind deshalb nicht wahrscheinlich. Sie können aber auch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, weil grundsätzlich geeignete Strukturen vorhanden sind (Stammrisse, Lücken hinter Rinde, Baumhöhlen).
http://www.naturfoto-cz.de/mopsfledermaus-foto-3032.html

 

Nordfledermaus
Die Nordfledermaus zählt zu den typischen Gebäudefledermäusen. Einzelne Nachweise liegen aber auch von Baumquartieren vor. Die Art wurde im Haselbachtal nachgewiesen, wo sich Quartiere möglicherweise in Baumhöhlen, aber auch im Spaltensystem von Blockschutthalden am Fuß des Röthekopfs befinden können. Verluste von Quartieren durch das Vorhaben sind unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
http://www.naturfoto-cz.de/nordfledermaus-foto-3027.html

 

Nymphenfledermaus
Einzelnachweise der Nymphenfledermaus erfolgten an beiden Beckenstandorten. Sie nutzt Baumquartiere. Ein vorhabensbedingter Verlust von Quartieren kann nicht ausgeschlossen werden.
http://www.naturfoto-cz.de/nymphenfledermaus--foto-14545.html

 

Rauhautfledermaus
Die Rauhautfledermaus kommt an beiden Beckenstandorten vor. Sie nutzt oftmals Baumquartiere. Der Verlust von Quartieren durch das Vorhaben ist möglich.
http://www.naturfoto-cz.de/rauhautfledermaus-foto-14070.html

 

Wasserfledermaus
Die Wasserfledermaus kommt an beiden Beckenstandorten vor. Sie nutzt oftmals Baumquartiere in Rissen und Höhlen. Der Verlust von Quartieren durch das Vorhaben ist möglich.
http://www.naturfoto-cz.de/wasserfledermaus-foto-11103.html

 

Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus kommt an beiden Beckenstandorten vor. Sie nutzt zwar hauptsächlich Gebäude-, manchmal aber auch Baumquartiere. Der Verlust von Quartieren durch das Vorhaben ist nicht auszuschließen.

 

Mauereidechse
Die Mauereidechse wurde auf den offenen Blockschutthalden am Röthekopf nachgewiesen. Möglicherweise werden Teile von ihnen bei der Verlegung der Günnenbacher Straße beansprucht, die durch die Errichtung des Haselbeckens notwendig wird.
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/51740/
 

 

 

Zauneidechse
Das potenzielle Risiko der Tötung durch baubedingten Verkehr ist wegen der geringen Fahrgeschwindigkeiten des Schwerverkehrs "kaum" gegeben. Die eventuelle Tötung einzelner Exemplare durch Kollision mit Fahrzeugen stellt keinen Tatbestand von § 44 (1) BNatSchG dar.
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/51760/ 

 

 

Gelblauchunke
Mehrere Laichgewässer der Gelbbauchunke befinden sich im Haselbachtal als dem geplanten Unterbeckenstandort.
Zur Vermeidung der Tötung von Individuen ist eine Umsiedlung geeignet. Die Umsiedlung setzt das Nachstellen und Fangen als artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand von § 44 (1) voraus. Hierfür ist eine Ausnahme erforderlich.
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50817/ 

 

 

Kleiner Wasserfrosch
Im Haselbachtal als dem geplanten Unterbeckenstandort wurde der Kleine Wasserfrosch nachgewiesen (im Jahr 2009 zwei Exemplare). Durch Umsiedlungen werden Tötungen vermieden.
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/51795/